Arbeitsrechtliche Beratung Ihres Anwalts für Arbeitsrecht in Kassel

Das Arbeitsrecht regelt die gesetzlichen Grundlagen der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen  Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. In kaum einem anderen  Rechtsgebiet ist der Gesetzgeber so aktiv, wie auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Das Arbeitsrecht muss den Bedingungen einer sich verändernden Arbeitswelt angepasst werden. Es wird unterschieden zwischen dem sog. Individualarbeitsrecht und dem sog. kollektiven Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht behandelt ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die durch den Arbeitsvertrag fixiert sind und sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen.

Am wichtigsten ist dabei das Kündigungsschutzrecht, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsvertrag gekündigt werden kann. Diese Frage hängt entscheidend von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab, also von der Frage, ob im jeweiligen Betrieb des Arbeitnehmers innerhalb der letzten sechs Monate mehr als 10,0 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt waren und das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht.

Können diese beiden Voraussetzungen bejaht werden, muss der Arbeitgeber die Kündigung rechtfertigen, wobei Zweifel an der Rechtfertigung stets zu Lasten des Arbeitgebers zu werten sind. Gerade diese letzte sogenannte Beweislastregel führt bei Arbeitgebern zu einem hohen Prozessrisiko, was dazu führt, dass in Kündigungsschutzstreitigkeiten innerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungschutzgesetzes bei Beendigung des Verfahrens durch gerichtlichen Vergleich freiwillig Abfindungen seitens des Arbeitgebers gezahlt werden. Dieses Prozessrisiko können Arbeitgeber dadurch verringern, dass vor Ausspruch der Kündigung frühzeitiger Rechtsrat eingeholt wird, in dem geklärt wird, ob die Kündigung nicht (etwa durch vorgelagerte Ausübung des Direktionsrechts) vorbereitet werden kann.

Auch wenn Arbeitgeber rechtlich beurteilt vor den Arbeitsgerichten erhebliche Hürden überwinden müssen, darf nicht übersehen werden, dass den Arbeitgebern weitestgehend die Gestaltung des Sachverhalts überlassen ist. Welche Gestaltungsmöglichkeiten hier möglich sind, offenbart sich meistens erst durch eine fundierte Rechtsberatung.

Neben dem Kündigungsschutzrecht besteht ein weiterer Schwerpunkt des Individualarbeitsrechts in der rechtlichen Bewertung von Abmahnungen oder Arbeitsanweisungen. Gerade Letztere werden in der Vergangenheit regelmäßig dazu genutzt beim jeweiligen Arbeitnehmer eine Überlastungssituation herbeizuführen, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeschlossener wird. Nicht jede Arbeitsanweisung ist dabei rechtmäßig. Stellt sich eine Arbeitsanweisung als rechtswidrig heraus, steht dem Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wobei auch die Möglichkeit besteht der Arbeitsanweisung unter Vorbehalt der gerichtlichen Nachkontrolle erst einmal nachzukommen. Dann muss allerdings dieser Vorbehalt ausdrücklich erklärt werden.

Darüber hinaus bildet die Frage von Änderungen von Arbeitsbedingungen einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht. Egal ob mittels Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung, stellen sich innerhalb dieses Gebiets nicht nur Fragen der rechtlichen Wirksamkeit, sondern auch die Frage, welche wirtschaftlichen Vorteile und welche Nachteile bestehen.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich.

Kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bzw. zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten zusammengefasst.

Die im kollektiven Arbeitsrecht tätigen Verbände und Betriebsräte haben anders als die Parteien des Individualarbeitsrechts (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nicht die jeweiligen einzelnen Interessen zu berücksichtigen, sondern das Gesamtinteresse der Belegschaft oder des Arbeitgebers bzw. mehrerer Arbeitgeber.

Im Fokus steht das für die Gesamtbeschäftigten bzw. alle Arbeitgeber durchschnittlich beste Ergebnis. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass für konkrete einzelne Arbeitnehmer oder konkrete einzelne Arbeitgeber Nachteile entstehen. Wir verstehen unsere Beratungstätigkeit in diesem Gebiet darin diese individuellen Nachteile entweder zu vermeiden oder durch ergänzende Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen) aufzufangen.

Betriebsräte sind darüber hinaus mit Blick auf die Gesamtorganisation des jeweiligen Betriebes beteiligt bei personellen Einzelmaßnahmen, wie Kündigungen, Versetzungen usw.

Auf Wunsch begleiten wir Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Betriebsräte bei der Erledigung ihrer täglichen Aufgaben, indem wir rechtliche Auswirkungen von Anfragen der jeweiligen Gegenpartei rechtlich bewerten und auf die unmittelbaren Rechtsfolgen und weiterreichenden Rechtsfolgen hinweisen bzw. versuchen zu eruieren, welches strategische Ziel die jeweilige Gegenpartei verfolgt.

Rechtsanwalt
Eugen Kreitsch

SGH Rechtsanwälte Kassel Rechtsanwalt Eugen Kreitsch


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