Rechtsanwalt Reinemann ist Fachanwalt für Strafrecht. Demgemäß liegt einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet der Strafverteidigung und der Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und des Strafvollzugs-
rechtes.
Daneben bearbeitet Rechtsanwalt Reinemann das Verkehrsrecht einschließlich der Schadensregulierung im Verkehrsunfallbereich. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt-
verein.
Außerdem ist Rechtsanwalt Reinemann Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht.
Eigene Internetpräsenz:
www.rechtsanwalt-reinemann.de
|