Das Bankrecht umfasst Rechtsfragen des Verhältnisses zwischen Bank oder Sparkasse zu ihren Kunden. Dies sind Fragen des Kreditvertragsrechts, Finanzierungsfragen, Probleme in Verbindung mit Kapitalanlagen und den Zahlungsverkehr sowie Probleme in Verbindung mit dem Bankgeheimnis und der Bankauskunft.
Im Zusammenhang mit Krediten und Darlehen sind Fragen des Darlehenszinses und der Kreditkündigung relevant. Es kommt durchaus nicht selten vor, dass Darlehenszinsen, die nicht für eine bestimmte Laufzeit festvereinbart, sondern freibleibend sind, nicht korrekt berechnet werden, da sie sich nicht an den Marktverhältnissen orientieren.
Bei Verbraucherkrediten werden von verschiedenen Kreditinstituten oft sogenannte Restschuldversicherungen verlangt.
Die Versicherungsprämien werden in der Regel als Einmalzahlung in erheblicher Höhe geleistet und mit dem Kredit finanziert, erhöhen diesen also erheblich. Fraglich ist, ob diese korrekt bei Berechnung des Effektivzins Berücksichtigung finden.
Auch die Kreditsicherung ist häufig Anlass für Streit Zwischen Bankkunde und Bank. Grundschulden können mittels einer weiten Zweckerklärung auch für Forderungen der Bank herangezogen werden, die mit der ursprünglichen Immobilien-
finanzierung nichts zu tun haben.
Nachdem der Bundesgerichtshof und ihm nachfolgend die Instanzgerichte strenge Regeln für die Bürgschaft naher Fami-
lienangehöriger aufgestellt haben, sind die Banken dazu übergegangen, solche Angehörige Darlehensverträge oder Kreditverträge als weiteren Darlehensnehmer oder Kreditnehmer unterzeichnen zu lassen, um einer Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft zu entgehen. Hier wird von der Rechtsprechung unterschieden, ob der Unterzeichner echter Darlehensnehmer ist oder bloßer Mithaftender. Unter Umständen, wenn der Mithaftende kein eigenes Interesse an der Darlehensaufnahme hat und die Darlehensrückzahlung nicht aus eigenen Mitteln oder Einkünften vornehmen könnte, kann es zu einer Befreiung von der auf dem Papier bestehenden Verpflichtung kommen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Weymann
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