Zu diesem Rechtsgebiet zählt u. a. die Beratung beim Abschluss eines Architektenvertrages sowie einer Honorarverein-
barung. Beratung und Hilfe wird auch geleistet bei der Erstellung und Durchsetzung einer Honorarrechnung sowie der Abwehr unberechtigter Honorarforderungen.
Zum Rechtsgebiet zählt weiter die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Architekten wegen Planungsfehler und/oder Baumängel bzw. unzureichender Bauüberwachung/ Bauleitung.
Schließlich umfasst das Rechtsgebiet alle Probleme im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kündigung eines Architekten-
vertrages während der Durchführung des Bauvorhabens, wie z.B. Abrechnung nach Kündigung, Bauzeitverzögerung, Verzugsschaden, entgangener Gewinn etc.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Zappek (Fachanwalt)
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