Das Werkvertragsrecht umfasst insbesondere Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung von Handwerkerforderungen bzw. Handwerkerrechnungen und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers wegen Mängeln.
Das Rechtsgebiet umfasst weiter Beratung und Hilfe bei der Klärung des Vorhan- denseins von Mängeln durch Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens oder eines Gutachtens im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens bei Gericht.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Zappek
Rechtsanwalt Kohlt
Rechtsanwalt Weymann
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