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Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis be-
stimmen und ist Teil des öffentlichen Rechts. Es geht also um die Frage, wie weit die Strafbefugnis des Staates reicht und
in welchen Fällen eine kriminelle Strafe bei bestimmten Verhaltensweisen verhängt werden kann. Man unterscheidet das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht / Strafprozessrecht.
Beim materiellen Strafrecht unterscheidet man wiederum die allgemeinen Vorschriften des Strafrechts, wie sie im Straf-
gesetzbuch festgehalten sind und besondere Spezialgebiete, die teils im Strafgesetzbuch, teils aber auch außerhalb in
jedem Strafrecht geregelt sind. Hier wären zu nennen das Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Opferschutz, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht / BTM / BTMG, Umweltstrafrecht, Trunkenheit, Verkehrsstrafrecht.
Im Rahmen des Strafprozessrechts sind die Stichworte Berufung, Revision, Wiederaufnahme / Wiederaufnahmeverfahren und Zeugenbeistand bzw. Zeugenschutz / Zeugenschutzprogramme zu erwähnen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Reinemann (Fachanwalt)
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